Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ehenamenserklärung
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihnen ein Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.
Ist eine Namenserklärung erforderlich?
Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde
Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename bestimmt werden. Der Ehename ist dann in der Heiratsurkunde aufgeführt. Bestimmen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, behält jeder Ehegatte seinen bisherigen Familiennamen.
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde
Bei einer Eheschließung im Ausland ist diese Möglichkeit der Ehenamensbestimmung oft nicht gegeben, da die ausländischen Vorschriften keine vergleichbaren Regelungen kennen. Folglich hat der deutsche Ehegatte für den deutschen Rechtsbereich den Familiennamen beibehalten, den er bereits vor der Eheschließung geführt hat (getrennte Namensführung). Dies gilt auch dann, wenn der deutsche Ehegatte im täglichen Leben bereits den Familiennamen des anderen Ehegatten nutzt.
Allerdings räumt das deutsche Namensrecht die Möglichkeit ein, nachträglich eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe abzugeben, um auf diese Weise den gewünschten Namen zu erhalten (z.B. einen gemeinsamen Familiennamen). Solange die Ehe besteht, kann diese Erklärung jederzeit abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Namenserklärung zur Erklärung des Namens nach deutschem Recht
Bitte beachten Sie, dass bei Wahl des deutschen Rechts nur der Familienname oder der Geburtsname eines Ehegatten als Ehename bestimmt werden kann. Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen.
Namenserklärung zur Erklärung des Namens nach dem ausländischen Recht eines Ehegatten
Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können Sie auch eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen. Ihre Namensführung in der Ehe bestimmt sich dann nach den Vorschriften des Heimatrechts des ausländischen Ehegatten, sodass ein Doppelname ohne Bindestrich (oder jede andere Kombination) möglich ist, wenn das ausländische Recht diesen erlaubt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Heiratsurkunde der Ehegatten
- Reisepässe beider Ehegatten
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- ggf. Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
Hier können Sie einen Termin buchen.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Bahrainische Urkunden bedürfen einer Apostille, die durch das bahrainische Außenministerium (dortige Konsularabteilung) ausgestellt wird.
Gebühr
Bei Ihrem Termin in der Botschaft zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie der anzufertigenden Kopien. Diese können in BHD zum aktuellen Wechselkurs bezahlt werden und richten sich nach dem geltenden Gebührenrecht.
Es wird empfohlen, sich eine Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung als Nachweis für zukünftige Passanträge ausstellen zu lassen. Die Gebühr für die Ausstellung wird vom jeweiligen Standesamt individuell festgesetzt