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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils hat Ihr Kind durch Geburt im Regelfall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Weitere Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich. Eine Nachbeurkundung der Auslandsgeburt ist trotzdem zu empfehlen, da so insbesondere die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt wird.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch seinen deutschen Vater (sofern die Mutter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) erst dann erhält, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Die Botschaft kann Vaterschaftsanerkennungen aufnehmen. Bitte wenden Sie sich mit weiteren Fragen dazu telefonisch oder per Mail an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Weitere Informationen
Das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und das Bundesverwaltungsamt haben Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, der doppelten Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen und weiteren Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts auf ihren Webseiten zusammengestellt: