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Passbeantragung für Minderjährige
Deutscher Reisepass, © colourbox
Deutsche Staatsangehörige müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Passbeantragung für Minderjährige
Reisepässe können ohne vorherige Terminbuchung und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden. Minderjährige müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen. Die Botschaft Manama ist die für alle Deutsche in Bahrain zuständige Passbehörde. Informationen zur Beantragung von Personalausweisen mit Wohnsitz im Ausland finden Sie hier. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig (möglichst 6 Monate vor Ablauf) entsprechend zeitnah.
Notwendige Unterlagen
- Antrag für Minderjährige (Englisch und Deutsch)
- persönliche Anwesenheit des Kindes mit bisherigem deutscher Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis soweit vorhanden.
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- bahrainische Aufenthaltserlaubnis (sowie CPR/Smart-Card)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung, insbesondere wenn keine deutsche Geburtsurkunde des Kindes existiert. Sollte bisher keinerlei Namenserklärung abgegeben worden sein, muss diese in der Regel nachgeholt werden; siehe Geburt eines Kindes im Ausland
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (bei verheirateten Eltern)
- Vaterschaftsanerkennung oder ggf. Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
- ein biometrietaugliches Passfoto (für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sonst: ein übliches Passfoto)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Bahrainische Urkunden bedürfen einer Apostille, die durch das bahrainische Außenministerium (dortige Konsularabteilung) ausgestellt wird.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in BHD zum aktuellen Tageskurs zu zahlen.
Informationen zu den aktuellen Gebühren sowie Expresszuschlägen und Unzuständigkeitszuschlägen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Passstelle der Auslandsvertretung nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.