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Verlorene und gestohlene Reisepässe

03.12.2023 - Artikel

Sie haben Ihren deutschen Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Was Sie nun tun sollten, erfahren Sie hier.

Beantragung eines Ersatzreisedokuments

Fälle von Passverlust oder –Diebstahl sind von den Betroffen bei den örtlichen Polizeibehörden anzuzeigen. Eine Verlust-/ Diebstahlsanzeige ist der Botschaft vorzulegen. Können Antragsteller ihre Identität nicht durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen (z.B. Führerschein, sonstige amtliche Dokumente), muss der Passantrag mit Lichtbild zwecks Identitätsüberprüfung an die zuständige (u.U.) inländische Passbehörde übersandt werden. Bei Eilbedarf kann die zuständige Behörde gebeten werden, dort vorliegende Unterlagen an die Botschaft per Fax zu übersenden. Eine Ausstellungsnachricht wird der zuständigen Passbehörde übermittelt.
Die Bearbeitungszeit für einen vorläufigen Reisepass beträgt i.d.R. einen Arbeitstag, sofern eine ggf. erforderliche Passermächtigung umgehend von der zuständigen Behörde Passbehörde erteilt wird. Mitunter kann die Bearbeitung auch mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Eine Passausstellung kann erst nach Eingang der erforderlichen Passermächtigung erfolgen (sofern die Botschaft nicht örtlich zuständige Passbehörde ist).

Notwendige Unterlagen

Weitere Informationen zur Ausstellung von deutschen Reisepässen finden Sie hier.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in BHD zum aktuellen Tageskurs zu zahlen.

Informationen zu den aktuellen Gebühren sowie Expresszuschlägen und Unzuständigkeitszuschlägen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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