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Passbeantragung für Erwachsene

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

26.08.2024 - Artikel

Deutsche Staatsangehörige müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Reisepass

Reisepässe können ohne vorherige Terminbuchung und bei persönlicher Vorsprache von Sonntag bis Donnerstag zwischen 08.30 Uhr und 11.30 Uhr beantragt werden. Minderjährige müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen. Die Botschaft Manama ist die für alle Deutsche in Bahrain zuständige Passbehörde. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig (möglichst 6 Monate vor Ablauf) entsprechend zeitnah.

Alle grundsätzlichen Informationen zu Reisepässen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • biometrietaugliche Passfotos
  • bisheriger deutscher Reisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde bei Erstantrag
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • bahrainische Aufenthaltserlaubnis (sowie CPR/Smart-Card)
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsbeschluss oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Bahrainische Urkunden bedürfen einer Apostille, die durch das bahrainische Außenministerium (dortige Konsularabteilung) ausgestellt wird.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in BHD zum aktuellen Tageskurs zu zahlen.

Informationen zu den aktuellen Gebühren sowie Expresszuschlägen und Unzuständigkeitszuschlägen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Unzuständigkeitszuschlag: Falls die Passstelle der Auslandsvertretung nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

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