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Beantragung eines Reisepasses für Erwachsene

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie
Deutsche Staatsangehörige müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Reisepass
Reisepässe können ohne vorherige Terminbuchung und bei persönlicher Vorsprache von Sonntag bis Donnerstag zwischen 08.30 Uhr und 11.30 Uhr beantragt werden. Minderjährige müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten erscheinen. Die Botschaft Manama ist die für alle Deutsche in Bahrain zuständige Passbehörde. Personalausweise werden in Manama ab dem 01.11.2022 ausgestellt. Informationen zur Beantragung von Personalausweisen mit Wohnsitz im Ausland finden Sie hier. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig (möglichst 6 Monate vor Ablauf) entsprechend zeitnah.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- biometrietaugliche Passfotos
- bisheriger deutscher Reisepass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde bei Erstantrag
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- bahrainische Aufenthaltserlaubnis (sowie CPR/Smart-Card)
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsbeschluss oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Bahrainische Urkunden bedürfen einer Apostille, die durch das bahrainische Außenministerium (dortige Konsularabteilung) ausgestellt wird.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in BHD zum aktuellen Tageskurs zu zahlen.
Passart | Gebühr |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) | 58,50 EUR |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) | 80,50 EUR |
Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) | 81,00 EUR |
Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) | 103,00 EUR |
Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich. |
26,00 EUR |
Expresszuschlag
Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 EUR möglich.
Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Passstelle der Auslandsvertretung nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 37,50 EUR (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 13,00 EUR (Kinderreisepass) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.