Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird in jedem Einzelfall erst an der Grenze zu Deutschland durch die zuständigen deutschen Grenzbehörden getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf diese Einreiseentscheidung keinen Einfluss.
In Deutschland gelten derzeit vielerorts Einschränkungen des öffentlichen Lebens, teils in Abhängigkeit von der örtlichen epidemiologischen Lage, die sich jederzeit ändern können. Bundesregierung und Bundesländer haben den Zugang u.a. zu Beherbergungen (insbesondere Hotels), gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Bars, Clubs etc.) sowie Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen auf Personen mit Impf- oder Genesenennachweis („2G-Regelung“) bzw. zusätzlichem Testnachweis („2G plus“) beschränkt und können weitere Beschränkungen vornehmen. Deutschland erkennt dabei grundsätzlich nur durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassene Impfstoffe und Lizenzproduktionen von diesen an. Außerdem werden teils ausschließlich Digitale COVID-Zertifikate der EU und äquivalente Zertifikate akzeptiert. Damit ist der Zugang mit ausländischen Zertifikaten (physischen oder digitalen) zu bestimmten Orten und Veranstaltungen in vielen Fällen nicht möglich. Bitte informieren Sie sich daher vor einer Reise nach Deutschland selbstständig darüber, ob Ihre Reise und während der Reise geplante Aktivitäten überhaupt durchführbar sind. Informationen hierzu sind auf den Websites desjenigen Bundeslandes erhältlich, in das Sie reisen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung oder Beratung übernehmen.
Die Beziehungen zwischen Deutschland und Bahrain sind ausgezeichnet. Als Partner Bahrains hat Deutschland viel zu bieten. Meine Aufgabe ist es, Brücken der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu bauen und zu festigen.