Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Apostille

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

29.04.2021 - Artikel

In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 wird die Legalisation durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt.

Was ist eine Apostille?

Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Die Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt (siehe unten). Eine Beteiligung der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht notwendig.

Ob eine deutsche Behörde eine Apostille zu einer bahrainischen Urkunde fordert, liegt in ihrem Ermessen. Diese Forderung wird jedoch oft erhoben. Daher empfiehlt es sich, die Apostille gleich zu beschaffen, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.

Ausstellung einer Apostille in Bahrain

In Bahrain werden Apostillen nur vom Außenministerium erteilt. Bitte informieren Sie sich über die weiteren Einzelheiten direkt beim bahrainischen Außenministerium. Weiterführende Informationen, finden Sie auf der Webseite des bahrainischen Außenministeriums .

nach oben